Wie Sie uns erreichen

Inhaber
Sascha Theis

Kontaktadresse
Neuer Kirner Weg 3
55608 Bergen

Telefon:
+49 176 84623069

E-Mail:
saschatheis@hotmail.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Kartvermietung Hunsrück
Inhaber: Sascha Theis
Neuer Kirner Weg 3
55608 Bergen

1. Vertragsgegenstand

Die Kartvermietung Hunsrück bietet folgende Leistungen an:
GO-Kart-Touren: Vermietung von straßenzugelassenen GO-Karts ausschließlich für geführte Touren über ausgewählte Straßen im Hunsrück.
KTM X-Bow-Fahrten: Fahrten mit dem KTM X-Bow, ausschließlich im Beisein eines Instruktors.
Formel-Auto-Mitfahrten: Teilnahme als Beifahrer in einem straßenzugelassenen Formel-Fahrzeug, das ausschließlich von einem Instruktor gefahren wird.

2. Teilnahmebedingungen

Mindestalter: 18 Jahre (Ausnahme Beifahrer im Formel-Auto: ab 16 Jahren mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten).
Gültige Fahrerlaubnis (Führerschein Klasse B) erforderlich für GO-Kart- und KTM X-Bow-Fahrten.
Der Teilnehmer bestätigt, dass er gesundheitlich in der Lage ist, an der Fahrt teilzunehmen (keine Herz-/Kreislaufprobleme, keine psychischen Einschränkungen).
Teilnahme nur im nüchternen Zustand (kein Alkohol, keine Drogen, keine Medikamente mit Einschränkungswirkung).
Den Anweisungen des Tourguides oder Instruktors ist jederzeit uneingeschränkt Folge zu leisten.

3. Versicherung und Haftung

GO-Karts
Die GO-Karts sind als Selbstfahrervermietfahrzeuge zugelassen und verfügen über eine Kfz-Haftpflichtversicherung.
Diese Versicherung deckt ausschließlich Schäden an fremdem Eigentum.
Nicht versichert sind:
Schäden am GO-Kart, die durch Eigenverschulden des Mieters entstehen (vom Mieter in voller Höhe zu tragen).
Personenschäden, die durch Fehlverhalten des Mieters entstehen.
KTM X-Bow
Das Fahrzeug ist versichert, jedoch ausschließlich für Fahrten im Beisein eines Instruktors.
Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten entstehen, gehen zu Lasten des Fahrers.
Der Fahrer haftet für Schäden, die durch Missachtung von Anweisungen des Instruktors entstehen.
Formel-Auto (Beifahrerfahrten)
Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Instruktor gefahren.
Der Beifahrer nimmt auf eigenes Risiko an der Fahrt teil.
Es besteht kein Versicherungsschutz für körperliche Schäden, die durch gesundheitliche Probleme des Beifahrers während der Fahrt entstehen.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden, die auf den Gesundheitszustand des Beifahrers zurückzuführen sind.

4. Verhalten während der Fahrten

GO-Kart-Touren
Einweisung vor jeder Tour ist verpflichtend.
Regeln:
Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Kart einhalten.
Geschwindigkeit einhalten (bei Regen max. 20 km/h).
Bei Problemen (Geräusche, Flüssigkeitsverlust, Benzingeruch, gesundheitliche Beschwerden) → Arm heben und anhalten.
Bei groben Verstößen kann der Mieter sofort von der Tour ausgeschlossen werden.
KTM X-Bow-Fahrten
Allen Anweisungen des Instruktors ist strikt Folge zu leisten.
Eigenmächtige Fahrmanöver und riskantes Verhalten führen zum Abbruch der Fahrt.
Der Instruktor kann die Fahrt jederzeit abbrechen, wenn er die Sicherheit gefährdet sieht.
Formel-Auto-Mitfahrten
Der Beifahrer muss den Anweisungen des Instruktors Folge leisten (z. B. Verhalten beim Ein- und Aussteigen, Sicherheitsgurt, Helmtragen falls vorgeschrieben).
Bei gesundheitlichen Beschwerden ist die Teilnahme ausgeschlossen.
Der Beifahrer bestätigt mit seiner Teilnahme, dass er die Risiken einer Mitfahrt in einem Formel-Fahrzeug kennt und akzeptiert.

5. Haftung des Mieters/Fahrers/Beifahrers

Für Schäden am Fahrzeug oder an Dritten, die durch Fehlverhalten von Mietern/Fahrern entstehen, haftet ausschließlich der Mieter/Fahrer.
Der Beifahrer im Formel-Auto akzeptiert mit seiner Teilnahme, dass der Vermieter für gesundheitlich bedingte Komplikationen oder persönliche Risiken keine Haftung übernimmt.
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seinerseits entstehen.

6. Zustimmung zu den AGB
Mit der Buchung und Teilnahme bestätigt der Mieter/Fahrer/Beifahrer, dass er die vorliegenden AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
Eine Teilnahme ist nur möglich, wenn die AGB vollständig anerkannt werden.